Die Ergotherapie ist eine nicht-ärztliche Heilbehandlung. Sie hat die Aufgabe, Menschen beim Erreichen, bzw. beim Erhalt ihrer größtmöglichen physischen, psychischen und sozialen Fähigkeiten im täglichen Leben und im Beruf zu unterstützen.

Besondere Beachtung erhält in der Ergotherapie die gesamte Persönlichkeit des zu behandelnden Menschen, nicht nur die gestörte Funktion.

Die Behandlung in der Ergotherapie hat zum Ziel, dem Patienten durch Aufarbeiten der Defizite ein von fremder Hilfe weitgehend unabhängiges, aktives Leben zu ermöglichen.

Die ergotherapeutische Behandlung beruht auf medizinischen Kenntnissen, sowie auf bewegungstherapeutischen, neuropsychologischen und pädagogischen Grundlagen.

Die Kosten für eine ergotherapeutische Behandlung übernimmt in der Regel die Krankenkasse.
Bei gesetzlich Versicherten über 18 Jahren muss ein Eigenanteil von 10 Prozent der Behandlung und eine Rezeptgebühr von 10 Euro übernommen werden.
(Ausnahme: es liegt ein Befreiungsausweis  der zuständigen Krankenkasse vor)
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind von der Zuzahlung grundsätzlich befreit.
Die Behandlung kann bei Bedarf auch privat zahlend erfolgen.